Aufnahmeverfahren zum Diplomstudium

Fakten und Fristen

• Verfügbare Studienplätze: 600

• Registrierungsfrist: 01. März 2023 – 17. Juli 2023

• Frist für die Absolvierung des Online-Self-Assessments: 1. März 2023 bis 31. Juli 2023

• Kostenbeitrag: € 50,- (bei der Online-Registrierung zu entrichten)

• Aufnahmeprüfung: 10. und 11. August 2023

• Zusatzprüfung: Latein (nach der Zulassung zum Studium)

 

Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich an:

aufnahmeverfahren@uni-graz.at

Büro des Studiendirektors unter +43 316 380 – 2203 oder +43 316 380 – 2100

 

In wenigen einfachen Schritten zur Aufnahme

Erster Schritt
Registrierung und Kostenbeitrag

Registrieren Sie sich innerhalb der Registrierungsfrist am Bewerbungstool, in dem Sie Ihre persönlichen Daten bekannt geben.

Anschließend ist der Kostenbeitrag in Höhe von € 50,- mittels Kreditkarte oder SOFORT-Überweisung zu entrichten.

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie per E-Mail eine Registrierungs- und Zahlungsbestätigung per E-Mail.

Zweiter Schritt
Online-Self-Assessment (OSA)

Das Online-Self-Assessment muss innerhalb der oben angegebenen Frist absolviert werden, dies ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung.

Das OSA dient zur Selbsteinschätzung der Eignung beziehungsweise der Übereinstimmung mit Ihren Erwartungen und Interessen, deshalb ist für die Durchführung keine gesonderte Vorbereitung notwendig. Das OSA wird nicht bewertet und fließt nicht in die Bildung der Rangreihen für die Vergabe der Studienplätze ein.

Haben Sie das OSA vollständig absolviert, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Dritter Schritt
Aufnahmeprüfung

Im Rahmen der Aufnahmeprüfung werden kognitive und sprachliche Ressourcen und Kompetenzen überprüft. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Aufnahmeprüfung nur einmal pro Studienjahr und ausnahmslos in deutscher Sprache stattfindet.

Spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin erhalten Sie per E-Mail detaillierte Informationen zu Ort, Zeit und Ablauf der Aufnahmeprüfung. Halten Sie sich den ganzen Tag, an dem die Prüfung stattfindet, frei.

Am Ende der Aufnahmeprüfung werden Sie über den weiteren Verlauf informiert. Ihr Ergebnis ist ca. 14 Tage nach der Prüfung online in Ihrem Benutzerkonto am Bewerbungstool abrufbar.

Die Zulassung zum Studium ist erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse möglich. Wenn Sie das Aufnahmeverfahren positiv absolviert haben und die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Diplomstudium an der Universität Graz erfüllt sind, steht dem Semesterbeginn nichts mehr im Weg.

An / Abmeldung zu Lehrveranstaltungen

Anmeldung zu Prüfungen

Sofern es sich um nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (VO,FP) handelt, ist eine gesonderte Prüfungsanmeldung in UNIGRAZonline unbedingt erforderlich. Entnehmen Sie die An- und Abmeldefristen aus UNIGRAZonline .

Abmeldung von Prüfungen

Eine Abmeldung von einer Prüfung ist jederzeit innerhalb der in UNIGRAZonline festgelegten Frist möglich. Eine spätere Abmeldung ist studienrechtlich nur bis max. 48 Stunden vor Prüfungsbeginn schriftlich (per E-Mail, Fax, Post) an den/die LehrveranstaltungsleiterIn bzw. an das zuständige Sekretariat zu melden. Bei Unterlassung der Abmeldung hat die/der PrüferIn die Möglichkeit Sie erst nach Ablauf von 8 Wochen oder erst zum übernächsten Termin neuerlich zur Prüfung zuzulassen.

Eine Abmeldung von der Vorlesungsprüfung „Ausgewählte Kapitel des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts“ ist per E-Mail an rewi.studium@uni-graz.at zu melden.

 

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Es gibt nun ein neues Reihungsverfahren „EVSO 2017“ bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen.

1. Stellung der Lehrveranstaltung im Curriculum (PF/GWF vor FWF): Die Lehrveranstaltung ist im Curriculum, für das die Lehrveranstaltungsanmeldung erfolgt, verpflichtend vorgeschrieben. Dabei werden Pflicht- und Gebundenes Wahlfach gleichrangig gereiht und jeweils gegenüber Freiem Wahlfach bevorzugt.

2. Im Studium absolvierte/anerkannte ECTS: Für die ECTS-Reihung werden alle Leistungen des Studiums, für das die Lehrveranstaltungsanmeldung erfolgt, herangezogen. Eine höhere Gesamtsumme wird bevorzugt gereiht.

3. Bisher benötigte Semesteranzahl im Studium: Reihung nach der Anzahl der bisher benötigten Semester innerhalb des Studiums, für das die Lehrveranstaltungsanmeldung erfolgt. Eine höhere Anzahl wird bevorzugt gereiht.

4. Losentscheid: Ist anhand der vorangehenden Kriterien keine Reihungsentscheidung möglich, entscheidet der Zufall.

Des Weiteren ist es erforderlich in der ersten Einheit der LV zu erscheinen, da ansonsten bei unentschuldigtem Fernbleiben der LV-Platz an den nächsten Reihungsplatz vergeben wird.

Wir raten zu einer verantwortungsvollen Anmeldung zu mehreren Lehrveranstaltungen um sicherzustellen, dass man sich im kommenden Semester für Kursplätze qualifiziert. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass während der Anmeldungsfrist die Reihungsplätze nicht bekannt sind, da diese erst nach der Frist ermittelt werden. Wir bitten daher um Verständnis. Sollte man keinen LV Platz erhalten haben, ist eine nachträgliche Ummeldung möglich.