Erbringt Ihr nicht die erforderliche Studienleistung in einem gewissen Abschnitt, so seid Ihr verpflichtet, Studiengebühren zu entrichten!

Hier gilt grundsätzlich, dass jeder Studienabschnitt in der Mindestzeit + zwei Toleranzsemester  (für jeden Abschnitt) abgeschlossen werden muss. D.h., der erste Abschnitt muss beispielsweise in 4 Semestern (2 Semester Mindestzeit + 2 Toleranzsemester)  beendet sein, um einer Zahlung der Studiengebühren zu entgehen. Diese Zahlungspflicht träte in diesem Fall ab dem 5.Semester ein. Nicht verbrauchte Toleranzsemester können hier nicht in den nächsten Abschnitt mitgenommen werden. Die Höhe des Studienbeitrages ist nicht unbeachtlich: Er beträgt 363,36 Euro pro Semester.